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AGB

KETTENBEILS Catering / eine Marke der Hochzeitsplanung Eventservice & Premium Catering Kettenbeil

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Beide Vertragsparteien kennen die Risikolage, dass durch das COVID-19 Virus und anderen Weltkrankheiten ein Restrisiko einer möglichen Absage-, Teilabsage- oder Verlegungszwang für Veranstaltungen bestehen kann. Der Veranstalter ist sich darüber im Klaren, dass er das grundsätzliche „Veranstaltungsrisiko“ und damit das Verwendungsrisiko trägt. KETTENBEILS Catering weist ausdrücklich darauf hin, dass die zustande gekommenen Verträge erfüllt werden müssen. Hier werden drei verschiedene Varianten vereinbart und angeboten:

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a - Rechtzeitige Stornierung des Events

b - Verschiebung auf einen Folgetermin innerhalb von 12 Monaten

c - Umbuchung auf Remote-Produkte der H.E. & P.C. Kettenbeil.

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​1. Geltungsbereich der AGB

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungsverträge, Verträge über die mietweise Überlassung von Gegenständen sowie für die Durchführung von Veranstaltungen.

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2. Leistungen der Hochzeitsplanung Eventservice & Premium Catering Kettenbeil bzw. dessen Marke KETTENBEILS Catering (nachfolgend KC).

KC stellt Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung, die zur Durchführung von Veranstaltungen erforderlich sind und liefert Speisen. Es ist KC gestattet, Aufträge an Sub-Unternehmer zu übertragen. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.

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3. Lieferzeit

 

Die mit dem Auftragnehmer vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich. Für jeden Vertragsschluss und jede Vertragsänderung werden die Termine gesondert vereinbart.

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4. Zahlung, Verzug, Vorschuss

Unsere (Vorschuss-)Rechnungen sind ohne jeden Abzug binnen 7 Tagen fällig. KC berechnet einen Vorschuss i.H.v. 50-80% des Auftragsvolumens, welcher dann bereits bei Auftragsbestätigung direkt in Rechnung gestellt wird. Der Vertrag kommt nur unter der aufschiebenden Bedingung der rechtzeitigen Zahlungen des Vorschusses zustande. Bei Neukunden und Aufträgen unter 2.000 € erlaubt sich KC, ggfs. den gesamten Auftrag als Vorschuss abzurechnen. Nach Ablauf des Zahlungsziels entstehen für jede Mahnung pauschale Mahnkosten von 2,50 €. Die Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung die Zahlung geleistet wird.

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5. Zahlungsziele, Stornierung & Rücktritt

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder kündigt den Vertrag aus Gründen, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, dann hat der Auftraggeber einen pauschalen Schadensersatz zu leisten, der nachfolgend gestaffelt ist. Dem Auftraggeber ist es unbenommen einen geringeren Schaden nachzuweisen und dann diesen zu erstatten.

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5.1 Zahlungsbedingungen / -ziele:

  • ​50-80% Anzahlung nach Buchung binnen 7 Tagen

  • 100% Rechnungsstellung/Restbetrag bis spätestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin (die bis dahin gemeldete Teilnehmerzahl ist ab dann die verbindliche Rechnungsgrundlage)

  • Bei kurzfristigeren Buchungen ist der Zahlungseingang vor dem Veranstaltungstag zwingend erforderlich

  • Schlussrechnungen (ausschließlich bei Nachberechnungen der Teilnehmerzahl nach oben) erfolgen Veranstaltungsdurchführung und sind zahlbar binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum

 

Bitte zahlen Sie jeweils erst nach Erhalt einer Rechnung. Diese geht Ihnen auf elektronischem Weg an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zu. Der kalkulierte Endpreis (=Bruttobetrag) versteht sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuer. Wir behalten uns ausdrücklich die Möglichkeit von Preisanpassungen aufgrund steigender Inflation und Energie- bzw. Rohstoffosten sowie neuer gesetzlicher Bestimmungen vor. Hierzu gehören u. a. Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder die Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsabschluss.

 

5.2 Stornierungsbedingungen bei Rücktritt durch den Kunden / die Kundin:

  • bis zu 6 Monaten vor dem Veranstaltungstag: 25% der vertraglich vereinbarten Brutto-Gesamtsumme

  • ab 6 Monate bis zu 12 Wochen vor dem Veranstaltungstag: 50% der vertraglich vereinbarten Brutto-Gesamtsumme • ab 12 Wochen bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag: 90% der vertraglich vereinbarten Brutto-Gesamtsumme

  • ab 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag: 100% der vertraglich vereinbarten Brutto-Gesamtsumme Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber schuldhaft die Ursache zur Vertragsbeendigung durch den Auftragnehmer gesetzt hat (z.B. Verzug).

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Im Falle, dass es sich bei der Kundin / dem Kunden um Verbraucher*innen handelt und der Vertragsabschluss online erfolgt ist, steht der Kundin / dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrech1t zu. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Übersendung der Auftragsbestätigung. Der Widerruf ist schriftlich per Post oder E-Mail zu richten an:

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Hochzeitsplanung Eventservice & Premium Catering Kettenbeil, Große Seestr. 12H, 13086 Berlin bzw. per Mail an info@kettenbeils.de oder unter www.kettenbeils.de. Bitte legen Sie uns bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung unaufgefordert die Veranstalterhaftpflichtversicherung vor. Kann eine Veranstaltung nicht stattfinden, bleibt der Vertrag grundsätzlich bestehen und wird auf einen beidseitig zu benennenden Ausweichtermin binnen 12 Monaten verschoben. Die volle Auftragssumme wird hierauf übertragen und stellt den dortigen Mindestbestellwert dar.

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6. Gefahrenübergang und Transport

Versendet KC Waren oder den Mietgegenstand an einen anderen Ort, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Ware oder der Mietgegenstand dem beauftragten Spediteur übergeben werden. Erfolgt die Versendung mit den eigenen Fahrzeugen von KC, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Ankunft der Fahrzeuge von KC am Bestimmungsort des Auftraggebers an ihn über. Der Veranstalter trägt die Gefahr für sämtliche von KC am Veranstaltungsort mitgeführten Gegenstände, sofern dieser Ort nicht von KC als Vertragsbestandteil gestellt wird. KC übernimmt weder Bewachungs- noch Aufbewahrungspflichten und haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigungen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

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7. Gewährleistung und zugesicherte Eigenschaften

Im Sinne von öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist stets der Auftraggeber der Veranstalter. Dieser hat somit das Einhalten von Ordnungsvorschriften (z.B. wegen Lärmbelästigung) zu gewährleisten. KC haftet seinerseits, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und maximal bis zu 2 Millionen € für Personenschäden und 1 Million € für Sachschäden. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Veranstalter haftet für alle Schäden etwa an Gebäuden oder Inventar, welche durch Veranstaltungsteilnehmer-, Mitarbeiter oder sonstige Dritte welche seiner Sphäre zuzurechnen sind (z.B. Gäste) oder durch ihn selber verursacht werden. Ansprüche des Auftraggebers wegen fehlender wesentlicher Eigenschaften können nur dann geltend gemacht werden, wenn diese von KC ausdrücklich zugesichert worden sind. Der Auftraggeber hat mit der Beauftragung von KC auch deren kreative Fähigkeiten zum Vertragsgegenstand gemacht. Insofern ist es KC gestattet im Rahmen des erteilten Auftrages hier einen gewissen Ermessensspielraum auszuüben. Daher ist es Sache von KC zur bestmöglichen Umsetzung dieses Auftrages einzelne Komponenten oder Mitarbeiter nach eigener Überzeugung auszuwählen, sofern dies nicht im Widerspruch zu bereits zugesicherten Eigenschaften steht. KC kann hierbei auch gleichwertige Produkte gegeneinander austauschen, wenn KC es für erforderlich hält. Auch hier sind natürlich zugesicherte Eigenschaften und besondere Interessen des Auftraggebers stets zu berücksichtigen, sofern diese vereinbart oder anders erkennbar sind.

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8. Speisenmitnahme

Für Speisen, die von Gästen mitgenommen bzw. dem Kunden überlassen werden, übernimmt KC nach Beendigung des Caterings/ Abschluss der Veranstaltung keine Haftung. Es kann nach Abgabe keine Kontrolle auf eine ausreichende Erhitzung der Speisen von +80 °C für mindestens 3 Min. bzw. +70 °C für mind. 10 min. mehr stattfinden. Des Weiteren sind kühlpflichtige Speisen bei einer Erwärmung von über +12 °C innerhalb von 30 min. zu verbrauchen oder danach sofort zu entsorgen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir von einer Mitnahme unserer Speisen vom Veranstaltungsort abraten.

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9. Schlussbestimmungen

Abweichungen von den vorliegenden Bedingungen müssen in Textform festgehalten sein. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin.

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Stand: 07. Juli 2025

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KETTENBEILS

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